Wohnen

Neben der Beschäftigungsmöglichkeit in unseren Werkstätten bieten wir auch verschiedene Wohnformen an.

In den Wohnbereichen, die auf 4 Häuser aufgeteilt sind, gibt es ausschließlich Einzelzimmer.
Ziel ist es, je nach Persönlichkeit eine Beheimatung im Wohnheim, einen Wechsel in eine andere Wohnform oder einen Umzug in eine eigene Wohnung zu ermöglichen.

Das Ambulant Betreute Wohnen wird als Einzelwohnen oder innerhalb einer Wohngemeinschaft angeboten. Hier wird eine relativ selbständige Lebensführung ermöglicht mit der Perspektive, langfristig wieder ohne intensive Betreuung leben zu können.

Aufnahmebedingungen

Voraussetzung für eine Aufnahme in das Wohnheim und das Betreute Wohnen ist in aller Regel eine vorausgegangene stationäre Maßnahme. Außerdem ist eine fachärztliche Bescheinigung notwendig.

Betreuungskosten

Die Betreuungskosten für einen Aufenthalt werden von den Landratsämtern im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen, wobei im Wohnheim ein eigenes Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des SGB XII eingesetzt werden muss und im Betreuten Wohnen das Vermögen.

Unser Sozialdienst unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Lebensunterhalt

Aufwendungen für den Lebensunterhalt sind im Wohnheim in den Betreuungskosten enthalten. Im Betreuten Wohnen wird er aus eigenem Einkommen, Rente oder Grundsicherung bestritten.
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Gesellschaft zur Förderung psychisch Kranker mbH - gemeinnützig